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Prä­ven­ti­ons- und Schutzkonzept

Vor­wort

Im Sport spie­len Ver­trau­en, Kör­per­lich­keit und Nähe eine gro­ße Rol­le. Freu­de und Trä­nen nach einem ereig­nis­rei­chen Wett­kampf­tag, Hil­fe­stel­lung bei Übungs­for­men oder auch Trai­nings­la­ger und Frei­zeit­maß­nah­men mit Über­nach­tungs­si­tua­tio­nen sind nur eini­ge Bei­spie­le für all­täg­li­che Situa­tio­nen, die even­tu­ell als Anlass für Über­grif­fe und Grenz­ver­let­zun­gen aus­ge­nutzt wer­den können.

Damit sich unse­re Kin­der und Jugend­li­chen in geschütz­ter Atmo­sphä­re ent­wi­ckeln kön­nen und in Begeis­te­rung und Gemein­schaft Bewe­gung, Sport und Spaß erle­ben kön­nen, haben wir vom TSV Alt­shau­sen ein ent­spre­chen­des Prä­ven­ti­ons- und Schutz­kon­zept erar­bei­tet. Die ent­spre­chen­den Ver­hal­tens­re­geln fin­den sich im TSV-Ver­hal­tens­leit­fa­den. Bereits im TSV-Leit­bild sind Grund­zü­ge des Kon­zepts verankert.

Das Kon­zept soll auch unse­ren Übungsleitern/innen und Betreuern/innen Hand­lungs­si­cher­heit im Umgang mit den Kin­dern und Jugend­li­chen im TSV geben.


Vor­stand

Der Vor­stand trägt das Prä­ven­ti­ons- und Schutz­kon­zept mit und wird die­ses gemäß den Anfor­de­run­gen wei­ter­ent­wi­ckeln. Der Vor­stand wird Ver­an­stal­tun­gen und Anläs­se (Haupt­ver­samm­lung, Aus­schuss­sit­zun­gen, etc.) dazu nut­zen, das The­ma Kin­der­schutz zu the­ma­ti­sie­ren und Auf­merk­sam­keit im Ver­ein verschaffen.

Neue Übungsleiter/innen

Neue Übungsleitern/innen sol­len hin­sicht­lich des TSV-Leit­bil­des, des TSV-Ver­hal­tens­leit­fa­dens und des Inter­ven­ti­ons­leit­fa­dens unter­wie­sen wer­den und auf deren Inhal­te sen­si­bi­li­siert wer­den. Dies soll zur Hand­lungs­kom­pe­tenz der Übungsleiter/innen im Umgang mit den Kin­dern und Jugend­li­chen bei­tra­gen. Das Ablauf­ver­fah­ren zum Umgang mit Ver­dachts­fäl­len wird erläu­tert und über die ver­eins­in­ter­nen Ansprech­per­so­nen informiert.

Die Moti­va­ti­on, die Qua­li­fi­ka­tio­nen und Erfah­run­gen als Übungsleiter/in wird bei neu­en Übungsleitern/innen erfragt.

Die Unter­wei­sung wird bei den Übungsleitern/innen regel­mä­ßig durchgeführt.

Bei Übungsleitern/innen im Wett­kampf­be­trieb kön­nen gemäß den Abstim­mun­gen mit dem jewei­li­gen Sport­ver­band (z.B. Bad­min­ton) wei­ter­ge­hen­de Pflich­ten gelten.

Ansprech­part­ner

Ver­trau­ens­vol­le Ansprech­per­so­nen für die Kin­der, Jugend­li­chen, Eltern und auch Übungsleiter/innen inner­halb des Ver­eins leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag im Auf­bau einer Auf­merk­sam­keits­kul­tur und zur Klä­rung von Zustän­dig­kei­ten. Es wer­den zwei offi­zi­el­le Ansprech­part­ner – eine männ­li­che, eine weib­li­che – benannt, die sich als ver­läss­li­che Ansprech­per­so­nen für die Ver­eins­mit­glie­der bei Pro­ble­men zur Ver­fü­gung stellen.

Die Ansprech­part­ner neh­men Beschwer­den ent­ge­gen und lei­ten im Fal­le eines Ver­dachts ent­spre­chen­de Inter­ven­ti­ons­schrit­te ein.

Sie koor­di­nie­ren die Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men im Ver­ein, z.B. die Unter­wei­sung neu­er und bis­he­ri­ger Übungsleiter/innen.

Ansprech­part­ner im TSV:


Inter­ven­ti­ons­leit­fa­den

Bei Ver­dachts­fäl­len von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung soll­te als Ver­ein so reagiert wer­den, dass die Gefah­ren­si­tua­ti­on für Kin­der und Jugend­li­che mög­lichst schnell unter­bun­den wird und der Ver­ein sei­ner Ver­ant­wor­tung zum Schutz der Kin­der und Jugend­li­chen nachkommt.

Die fol­gen­den Hand­lungs­emp­feh­lun­gen gel­ten für jedes Ver­eins­mit­glied, ins­be­son­de­re für Übungsleiter/Innen und die zwei offi­zi­el­len Ansprech­part­ner des Vereins.

  • Ruhe bewah­ren: Unnö­ti­ge Fehl­ent­schei­dun­gen kön­nen so ver­mie­den werden.
  • Blei­ben sie damit nicht allei­ne: Suchen sie sich eine Per­son, der sie sich anver­trau­en kön­nen (z.B. TSV-Ansprech­part­ner oder TSV-Vor­stand).
  • Prü­fen sie, ob es einen sofor­ti­gen Hand­lungs­be­darf gibt. Besteht die Gefahr von wei­te­ren Über­grif­fen, tren­nen sie das Opfer und den/die Täter/in umge­hend Hil­fe bei Fach­be­ra­tungs­stel­le holen. Sie beglei­ten und unter­stüt­zen sie bei allen Ange­le­gen­hei­ten (Infos unter www.hilfeportal-missbrauch.de)
  • Pro­zess doku­men­tie­ren: Doku­men­tie­ren sie alle Beob­ach­tun­gen und Gesprä­che, die sie mit betei­lig­ten Akteu­ren geführt haben, so detail­liert wie möglich.
  • Ach­ten sie auf Ihre Gren­zen: Sie gehö­ren weder zur Jus­tiz noch sind sie The­ra­peut – gehen sie nur so weit, wie sie sich wohlfühlen.

Für die Ansprech­per­son bzw. Beob­ach­ter besteht kei­ne Anzei­ge­pflicht gegen­über Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den wie Poli­zei oder Staats­an­walt­schaft, jedoch eine Hand­lungs­ver­pflich­tung gegen­über dem Kind bzw. dem Jugendlichen.

Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men

Den Übungsleitern/innen wer­den inter­ne (z.B. Unter­wei­sung) und exter­ne Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men (STB, WSJ) ange­bo­ten. Übungs­lei­ter/-innen soll­ten sich ein grund­le­gen­des Wis­sen zum The­ma sexua­li­sier­te Gewalt aneig­nen, um grenz­ver­let­zen­des Ver­hal­ten, auch unter den Mäd­chen und Jun­gen, zu erken­nen und ange­mes­sen reagie­ren zu kön­nen. Regel­mä­ßi­ge Sen­si­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men stär­ken ihre Hand­lungs­kom­pe­ten­zen. Die Kos­ten für die­se Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men über­nimmt der Verein.


Ver­hal­tens­leit­fa­den

Die im TSV-Ver­hal­tens­leit­fa­den ent­hal­te­nen Regeln sol­len den im Ver­ein Sport trei­ben­den und anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen Schutz und Sicher­heit bie­ten. Dar­über hin­aus sind sie aber auch als Schutz für die mit den Kin­dern und Jugend­li­chen arbei­ten­den und in Kon­takt ste­hen­den Übungsleitern/innen und Betreuer/innen vor Ver­leum­dun­gen und fal­schem Ver­dacht zu verstehen.

Der TSV-Ver­hal­tens­leit­fa­den basiert auf dem Ver­hal­tens­leit­fa­den des Schwä­bi­schen Tur­ner­bun­des (STB).

  • Kein Kind/Jugendlicher wird zu bestimm­ten Übun­gen wäh­rend des Trai­nings gezwungen.
  • In der Kom­mu­ni­ka­ti­on wer­den kei­ne sexis­ti­schen oder gewalt­tä­ti­gen Rede­wen­dun­gen und Begrif­fe verwendet.
  • Es fin­den mög­lichst kei­ne Ein­zel­trai­nings im Nach­wuchs­be­reich statt. Soll­te dies doch not­wen­dig sein, so gilt das „Prin­zip der offe­nen Tür“ oder das soge­nann­te „Sechs-Augen-Prin­zip“. Das bedeu­tet, dass bei Ein­zel­trai­nings die Hal­len­tür geöff­net bleibt oder es ist neben dem/der Übungsleiter/in und dem trai­nie­ren­den Kind/Jugendlichen noch ein weiteres/r Kind/Jugendlicher anwe­send. Ein­zel­trai­nings fin­den grund­sätz­lich nur nach Ver­ein­ba­rung mit den Eltern statt.
  • Wäh­rend der Trai­nings­ein­hei­ten soll­ten min­des­tens zwei Erwach­se­ne vor Ort sein. Dies ist auch im Hin­blick auf die zu gewähr­leis­ten­de Auf­sichts­pflicht in der Hal­le not­wen­dig (z. B. wenn ein Kind/Jugendlicher die Hal­le ver­lässt oder sich ver­letzt, muss sich jemand um die­se Kinder/Jugendlichen küm­mern. Den­noch ver­bleibt so noch ein wei­te­rer Erwach­se­ner in der Hal­le, um die Auf­sichts­pflicht zu gewährleisten.)
  • Kinder/Jugendliche erhal­ten von den Betreuern/innen bzw. Übungsleitern/innen für beson­de­re sport­li­che Leis­tun­gen oder Erfol­ge kei­ner­lei Pri­vat­ge­schen­ke, die nicht mit min­des­tens einem wei­te­ren Mit­ar­bei­ten­den abge­spro­chen sind.
  • Betreuer/innen bzw. Übungsleiter/innen duschen nicht gemein­sam mit den ihnen anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen. Gemein­sa­me Über­nach­tun­gen in einem Zim­mer sind eben­falls zu unter­las­sen. Die Umklei­den dür­fen erst dann betre­ten wer­den, wenn die Betreuer/innen bzw. Übungsleiter/innen auf ihr Klopfen/ihre Anfra­ge hin, ob sie ein­tre­ten dür­fen, ein kla­res Signal erhal­ten haben, dass sie ein­tre­ten dürfen.
  • Kin­der und Jugend­li­che wer­den auf kei­nen Fall mit in den Pri­vat­be­reich der Betreuer/in bzw. Übungsleiter/in mit­ge­nom­men, ohne dass nicht min­des­tens eine wei­te­re Per­son dabei anwe­send ist. Bestehen­de oder ent­ste­hen­de Pri­vat­be­zie­hun­gen zwi­schen Ath­le­ten und Übungsleitern/innen soll­ten offen kund gelegt werden.
  • Kör­per­li­che Kon­tak­te wäh­rend des Trai­nings (z.B. um bestimm­te Tech­ni­ken zu erler­nen) und bei Wett­kämp­fen (z.B. um zu trös­ten, zu gra­tu­lie­ren oder zu moti­vie­ren) dür­fen nicht gegen den Wil­len der Kinder/Jugendlichen gesche­hen und müs­sen immer päd­ago­gisch ange­mes­sen sein.
  • Es gibt kei­ne per­sön­li­chen Geheim­nis­se zwi­schen Betreuer/in bzw. Übungsleiter/in und ein­zel­nen Kindern/Jugendlichen. Es herrscht hier Transparenz.
  • Fahr­ten zu Wett­kämp­fen soll­ten von zwei Erwach­se­nen beglei­tet wer­den. Je nach teil- neh­men­den Kindern/Jugendlichen soll­te eine Begleit­per­son weib­lich und eine männ­lich sein.
  • Soll­te ein­mal jemand von die­sen all­ge­mein ver­bind­li­chen Regeln begrün­det abwei­chen, so soll der/die Betreuer/in oder Übungsleiter/in vor­ab min­des­tens eine wei­te­re Mit­ar­bei­ten­de dar­über infor­mie­ren und sei­ne Absicht kri­tisch dis­ku­tie­ren. Nur bei Über­ein­stim­mung der Ein­schät­zung bei­der Mit­ar­bei­ten­den kann eine Aus­nah­me von den gel­ten­den Prin­zi­pi­en gemacht werden.
  • Für alle Kin­der und Jugend­li­chen sowie den Betreuern/innen bzw. Übungsleitern/innen gilt bei allen Akti­vi­tä­ten der Grund­satz, dass nie­mand einem ande­ren das antut, was er selbst auch ablehnt/nicht erfah­ren möchte.
  • Kin­der, Jugend­li­che und Erwach­se­ne wer­den nicht in ehr­ver­let­zen­der oder her­ab­las- sen­der Wei­se abge­lich­tet. Es wer­den kei­ne Bil­der ver­öf­fent­licht, durch wel­che die Per­son dis­kre­di­tiert wird.
  • Das Ver­öf­fent­li­chen und Wei­ter­lei­ten von Text‑, Bild- oder Video­in­hal­ten durch denen Kin­dern und Jugend­li­chen phy­sisch oder psy­chisch Scha­den zuge­fügt wer­den kann, ist in soge­nann­ten Chat-Foren oder Mes­sen­ger Diens­ten wie Face­book, Whats-App o.ä., untersagt.
  • Übungsleiter/innen, die regel­mä­ßig mit jun­gen Men­schen zusam­men­ar­bei­ten, soll­ten ihr eige­nes Han­deln regel­mä­ßig reflektieren.
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