Vorwort
Im Sport spielen Vertrauen, Körperlichkeit und Nähe eine große Rolle. Freude und Tränen nach einem ereignisreichen Wettkampftag, Hilfestellung bei Übungsformen oder auch Trainingslager und Freizeitmaßnahmen mit Übernachtungssituationen sind nur einige Beispiele für alltägliche Situationen, die eventuell als Anlass für Übergriffe und Grenzverletzungen ausgenutzt werden können.
Damit sich unsere Kinder und Jugendlichen in geschützter Atmosphäre entwickeln können und in Begeisterung und Gemeinschaft Bewegung, Sport und Spaß erleben können, haben wir vom TSV Altshausen ein entsprechendes Präventions- und Schutzkonzept erarbeitet. Die entsprechenden Verhaltensregeln finden sich im TSV-Verhaltensleitfaden. Bereits im TSV-Leitbild sind Grundzüge des Konzepts verankert.
Das Konzept soll auch unseren Übungsleitern/innen und Betreuern/innen Handlungssicherheit im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen im TSV geben.
Vorstand
Der Vorstand trägt das Präventions- und Schutzkonzept mit und wird dieses gemäß den Anforderungen weiterentwickeln. Der Vorstand wird Veranstaltungen und Anlässe (Hauptversammlung, Ausschusssitzungen, etc.) dazu nutzen, das Thema Kinderschutz zu thematisieren und Aufmerksamkeit im Verein verschaffen.
Neue Übungsleiter/innen
Neue Übungsleitern/innen sollen hinsichtlich des TSV-Leitbildes, des TSV-Verhaltensleitfadens und des Interventionsleitfadens unterwiesen werden und auf deren Inhalte sensibilisiert werden. Dies soll zur Handlungskompetenz der Übungsleiter/innen im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen beitragen. Das Ablaufverfahren zum Umgang mit Verdachtsfällen wird erläutert und über die vereinsinternen Ansprechpersonen informiert.
Die Motivation, die Qualifikationen und Erfahrungen als Übungsleiter/in wird bei neuen Übungsleitern/innen erfragt.
Die Unterweisung wird bei den Übungsleitern/innen regelmäßig durchgeführt.
Bei Übungsleitern/innen im Wettkampfbetrieb können gemäß den Abstimmungen mit dem jeweiligen Sportverband (z.B. Badminton) weitergehende Pflichten gelten.
Ansprechpartner
Vertrauensvolle Ansprechpersonen für die Kinder, Jugendlichen, Eltern und auch Übungsleiter/innen innerhalb des Vereins leisten einen wichtigen Beitrag im Aufbau einer Aufmerksamkeitskultur und zur Klärung von Zuständigkeiten. Es werden zwei offizielle Ansprechpartner – eine männliche, eine weibliche – benannt, die sich als verlässliche Ansprechpersonen für die Vereinsmitglieder bei Problemen zur Verfügung stellen.
Die Ansprechpartner nehmen Beschwerden entgegen und leiten im Falle eines Verdachts entsprechende Interventionsschritte ein.
Sie koordinieren die Präventionsmaßnahmen im Verein, z.B. die Unterweisung neuer und bisheriger Übungsleiter/innen.
Ansprechpartner im TSV:
- Daliah Vivaldi-Maimone
- Thomas Weber
- praevention@tsv-altshausen.de
Interventionsleitfaden
Bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung sollte als Verein so reagiert werden, dass die Gefahrensituation für Kinder und Jugendliche möglichst schnell unterbunden wird und der Verein seiner Verantwortung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen nachkommt.
Die folgenden Handlungsempfehlungen gelten für jedes Vereinsmitglied, insbesondere für Übungsleiter/Innen und die zwei offiziellen Ansprechpartner des Vereins.
- Ruhe bewahren: Unnötige Fehlentscheidungen können so vermieden werden.
- Bleiben sie damit nicht alleine: Suchen sie sich eine Person, der sie sich anvertrauen können (z.B. TSV-Ansprechpartner oder TSV-Vorstand).
- Prüfen sie, ob es einen sofortigen Handlungsbedarf gibt. Besteht die Gefahr von weiteren Übergriffen, trennen sie das Opfer und den/die Täter/in umgehend Hilfe bei Fachberatungsstelle holen. Sie begleiten und unterstützen sie bei allen Angelegenheiten (Infos unter www.hilfeportal-missbrauch.de)
- Prozess dokumentieren: Dokumentieren sie alle Beobachtungen und Gespräche, die sie mit beteiligten Akteuren geführt haben, so detailliert wie möglich.
- Achten sie auf Ihre Grenzen: Sie gehören weder zur Justiz noch sind sie Therapeut – gehen sie nur so weit, wie sie sich wohlfühlen.
Für die Ansprechperson bzw. Beobachter besteht keine Anzeigepflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, jedoch eine Handlungsverpflichtung gegenüber dem Kind bzw. dem Jugendlichen.
Qualifizierungsmaßnahmen
Den Übungsleitern/innen werden interne (z.B. Unterweisung) und externe Qualifizierungsmaßnahmen (STB, WSJ) angeboten. Übungsleiter/-innen sollten sich ein grundlegendes Wissen zum Thema sexualisierte Gewalt aneignen, um grenzverletzendes Verhalten, auch unter den Mädchen und Jungen, zu erkennen und angemessen reagieren zu können. Regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen stärken ihre Handlungskompetenzen. Die Kosten für diese Qualifizierungsmaßnahmen übernimmt der Verein.
Verhaltensleitfaden
Die im TSV-Verhaltensleitfaden enthaltenen Regeln sollen den im Verein Sport treibenden und anvertrauten Kindern und Jugendlichen Schutz und Sicherheit bieten. Darüber hinaus sind sie aber auch als Schutz für die mit den Kindern und Jugendlichen arbeitenden und in Kontakt stehenden Übungsleitern/innen und Betreuer/innen vor Verleumdungen und falschem Verdacht zu verstehen.
Der TSV-Verhaltensleitfaden basiert auf dem Verhaltensleitfaden des Schwäbischen Turnerbundes (STB).
- Kein Kind/Jugendlicher wird zu bestimmten Übungen während des Trainings gezwungen.
- In der Kommunikation werden keine sexistischen oder gewalttätigen Redewendungen und Begriffe verwendet.
- Es finden möglichst keine Einzeltrainings im Nachwuchsbereich statt. Sollte dies doch notwendig sein, so gilt das „Prinzip der offenen Tür“ oder das sogenannte „Sechs-Augen-Prinzip“. Das bedeutet, dass bei Einzeltrainings die Hallentür geöffnet bleibt oder es ist neben dem/der Übungsleiter/in und dem trainierenden Kind/Jugendlichen noch ein weiteres/r Kind/Jugendlicher anwesend. Einzeltrainings finden grundsätzlich nur nach Vereinbarung mit den Eltern statt.
- Während der Trainingseinheiten sollten mindestens zwei Erwachsene vor Ort sein. Dies ist auch im Hinblick auf die zu gewährleistende Aufsichtspflicht in der Halle notwendig (z. B. wenn ein Kind/Jugendlicher die Halle verlässt oder sich verletzt, muss sich jemand um diese Kinder/Jugendlichen kümmern. Dennoch verbleibt so noch ein weiterer Erwachsener in der Halle, um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten.)
- Kinder/Jugendliche erhalten von den Betreuern/innen bzw. Übungsleitern/innen für besondere sportliche Leistungen oder Erfolge keinerlei Privatgeschenke, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeitenden abgesprochen sind.
- Betreuer/innen bzw. Übungsleiter/innen duschen nicht gemeinsam mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Gemeinsame Übernachtungen in einem Zimmer sind ebenfalls zu unterlassen. Die Umkleiden dürfen erst dann betreten werden, wenn die Betreuer/innen bzw. Übungsleiter/innen auf ihr Klopfen/ihre Anfrage hin, ob sie eintreten dürfen, ein klares Signal erhalten haben, dass sie eintreten dürfen.
- Kinder und Jugendliche werden auf keinen Fall mit in den Privatbereich der Betreuer/in bzw. Übungsleiter/in mitgenommen, ohne dass nicht mindestens eine weitere Person dabei anwesend ist. Bestehende oder entstehende Privatbeziehungen zwischen Athleten und Übungsleitern/innen sollten offen kund gelegt werden.
- Körperliche Kontakte während des Trainings (z.B. um bestimmte Techniken zu erlernen) und bei Wettkämpfen (z.B. um zu trösten, zu gratulieren oder zu motivieren) dürfen nicht gegen den Willen der Kinder/Jugendlichen geschehen und müssen immer pädagogisch angemessen sein.
- Es gibt keine persönlichen Geheimnisse zwischen Betreuer/in bzw. Übungsleiter/in und einzelnen Kindern/Jugendlichen. Es herrscht hier Transparenz.
- Fahrten zu Wettkämpfen sollten von zwei Erwachsenen begleitet werden. Je nach teil- nehmenden Kindern/Jugendlichen sollte eine Begleitperson weiblich und eine männlich sein.
- Sollte einmal jemand von diesen allgemein verbindlichen Regeln begründet abweichen, so soll der/die Betreuer/in oder Übungsleiter/in vorab mindestens eine weitere Mitarbeitende darüber informieren und seine Absicht kritisch diskutieren. Nur bei Übereinstimmung der Einschätzung beider Mitarbeitenden kann eine Ausnahme von den geltenden Prinzipien gemacht werden.
- Für alle Kinder und Jugendlichen sowie den Betreuern/innen bzw. Übungsleitern/innen gilt bei allen Aktivitäten der Grundsatz, dass niemand einem anderen das antut, was er selbst auch ablehnt/nicht erfahren möchte.
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden nicht in ehrverletzender oder herablas- sender Weise abgelichtet. Es werden keine Bilder veröffentlicht, durch welche die Person diskreditiert wird.
- Das Veröffentlichen und Weiterleiten von Text‑, Bild- oder Videoinhalten durch denen Kindern und Jugendlichen physisch oder psychisch Schaden zugefügt werden kann, ist in sogenannten Chat-Foren oder Messenger Diensten wie Facebook, Whats-App o.ä., untersagt.
- Übungsleiter/innen, die regelmäßig mit jungen Menschen zusammenarbeiten, sollten ihr eigenes Handeln regelmäßig reflektieren.